KOSTEN
Kosten und Gebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die einzelnen Gebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis, sie werden nach dem jeweiligen Streitwert berechnet.
Im außergerichtlichen Bereich besteht die Möglichkeit, ein Zeithonorar oder auch ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Hierüber sollte bei Mandatsbeginn mit dem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gesprochen werden.


Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, werden bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen die entstehenden Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Ihr Anwalt/Anwältin kümmern sich um die Erteilung der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Er nimmt auch die erforderliche Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vor.